BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Ein Arbeitgeber mietet für seine in das Ausland (z.B. Brüssel, New York) entsandten Arbeitnehmer eine Wohnung an. Diese Wohnung wird im gleichen Zeitraum von mehreren Arbeitnehmern genutzt. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten für die Wohnung.