(UStG § 11 Abs. 14) Wird über nicht ausgeführte Lieferungen oder sonstige (Freundschafts-)Leistungen (hier: Umbauarbeiten an einem Palatschinkenstand, etc.) eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, ist diese auch abzuführen.
VwGH 92/13/0310 v. 27.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)