BMF 07 0101/16/-IV/7/95 v. 07.12.1995
Ein Abgabepflichtiger besucht einen Meisterprüfungsvorbereitungskurs. Dieser dauert ca. 2 Jahre und findet jeweils an Freitagen und Samstagen statt. Er fährt dazu regelmäßig von Zell am See nach Salzburg (jeweils Hin- und Rückfahrt). Für die Kursteilnahme werden u.a. folgende Werbungskosten geltend gemacht: Kilometergeld und Mehraufwendungen für Verpflegung in Höhe der Sätze nach § 26 Z. 4 EStG.