(FLAG § 30 b) Einem ÖBB-Bediensteten steht für die Bahnfahrt Wohnort - Schulort auch dann keine Schulfahrtbeihilfe zu, wenn er für die Regie- und Freifahrten seiner Familie einen Pauschbetrag zu entrichten hat.
VwGH 92/14/0004 v. 19. 9. 1995
Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht auch dann nicht, wenn ein Schüler aus anderen Gründen als aus dem des § 30 f FLAG Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Wohnort und Schulort verkehrt und dessen Benutzung zumutbar ist, genießt.