Verordnung des BMJ über die Erhöhung der in §§ 291 a und 292 Abs. 4 EO angeführten Beträge sowie über die Änderung der Tabellen der unpfändbaren Freibeträge. Mit dieser Verordnung werden die neuen Sätze der unpfändbaren Freibeträge ab 1. 1. 1996 festgesetzt (siehe schon ARD 4703/12/95 sowie Beilage zu ARD 4709). Aus diesen Sätzen wurden Tabellen erstellt, aus denen der jeweils pfändbare Betrag bis zum bei der Lohnpfändung zu berücksichtigenden Höchstbetrag von 1996, S 32.750,- monatlich ablesbar ist. BGBl. Nr. 1995/860, 289. Stück, ausgegeben am 22. 12. 1995.