Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 30. 6. 2025 zu BGBl 2025/25 kundgemacht und die Änderungen sind mit 1. 7. 2025 in Kraft getreten. Der ÖRAK hat sich mit einer umfangreichen Stellungnahme dazu geäußert, und wurden auch einige Anmerkungen der Rechtsanwaltschaft im weiteren Gesetzwerdungsprozess berücksichtigt.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

