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Rechtliches Gehör bei Verlängerung der Probezeit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/152AnwBl 2025, 426 Heft 7 und 8 v. 2.6.2025

Wird vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht (oder bedingten Entlassung) zulässigerweise ohne Anhörung des Angekl abgesehen, ist diese auch nicht Voraussetzung für die Verlängerung der Probezeit.

14 Os 51/24t

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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