Während seit Jahrzehnten Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter verpflichtet sind, in ihrer Ausbildung eine bestimmte Anzahl an Ausbildungsveranstaltungen zu besuchen, wurde die nähere Ausgestaltung der anwaltlichen Fortbildung erst im Juni 2021 durch Einfügung des § 54 RL-BA 2015 beschlossen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

