Die Residenzpflicht umfasst mehrere Aspekte: Einerseits die Verpflichtung, dass ein Rechtsanwalt lediglich einen Kanzleisitz führen darf; möchte eine Sozietät bzw mehrere Rechtsanwälte eine Kanzleiniederlassung einrichten, so muss an dieser Niederlassung zwingend ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz haben.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

