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Harte Zeiten für Satire. Wie viel Spaß verstehen Wirte und Wirtinnen im Durchschnitt?

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2025/84AnwBl 2025, 246 Heft 4 v. 27.3.2025

Die Klägerin ist eine politische Partei. Beklagte Parteien sind der Chefredakteur sowie die Medieninhaberin und Herausgeberin des satirischen Online-Magazins "Die Tagespresse". Die Klägerin erhebt schon seit einiger Zeit die Forderung nach einer sogenannten "Wirtshausprämie", die dem Gasthaussterben entgegenwirken soll. Voraussetzung dafür sei, "dass der neue Wirt ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweist", der Schwerpunkt solle auf "traditionelle regionale Küche" gelegt werden. Die Forderung nach einer "Wirtshausprämie" fand Eingang in die Medien, wo sie einer auch kritischen Berichterstattung unterzogen und kontrovers diskutiert wurde. Die Redaktion der Zweitbeklagten beschloss, sich mit dieser Thematik satirisch zu befassen, indem 500 Wirte mit einem gefälschten Brief angeschrieben wurden. Unter dem Namen und Landesgeschäftsstelle der Partei wurde die "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur" angeführt. Im Brief wurden ua als Bewertungskriterien für eine Prämie das Verwenden von Begriffen wie "Pfannkuchen" statt (dem aus dem Slawischen stammenden) "Palatschinke" oder "mittelrohe Fleischschnitte" statt "medium-rare Steak" genannt. Weiter wurde eine Panierquote angesprochen und für Kindergerichte die Bezeichnung "Andreas-Hofer-Schnitzel" oder "Gabalier-Fleischlaberl" empfohlen.

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