I Antragserfordernisse beim "prozessualen Antrag"
II Kein Vortrag des erheblichen Akteninhalts iSd § 252 Abs 2a StPO bei Verweigerung der Verlesungszustimmung nach § 252 Abs 1 StPO
III Die Verwendung eines Privatgutachtens als Begründung eines Beweisantrags

