Sektorrisikoanalyse der Rechtsanwaltschaft
Rechtsanwältinnen bzw Rechtsanwälte haben unter Bedachtnahme auf ihre konkrete Geschäftstätigkeit sowie auf Art und Größe ihrer Kanzlei und unter Berücksichtigung bestimmter Risikofaktoren eine individuelle Analyse und Bewertung des Risikos ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit vorzunehmen.

