Seit Jahren fordert der ÖRAK, dass alle letztinstanzlichen Entscheidungen der Landes- und Oberlandesgerichte, soweit eine Befassung des OGH nicht mehr zulässig ist bzw zugelassen wird, in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht werden, um sie der Rechtswissenschaft sowie den Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern zugänglich zu machen.

