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Steuerrechtliche Änderungen 2025

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2025, 3 Heft 1 v. 13.12.2024

Mit 1. 1. 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf Euro 55.000,- (Bruttobetrag) angehoben. Die Grenze darf im vorangegangenen Jahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten worden sein.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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