Mit 1. 1. 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf Euro 55.000,- (Bruttobetrag) angehoben. Die Grenze darf im vorangegangenen Jahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten worden sein.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

