UAnfechtung mit NB zum Vorteil des Angekl (§ 282 Abs 1 StPO) gegen dessen Willen ist der StA im kollegialgerichtlichen Verfahren verwehrt.
13 Os 10/24f
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
UAnfechtung mit NB zum Vorteil des Angekl (§ 282 Abs 1 StPO) gegen dessen Willen ist der StA im kollegialgerichtlichen Verfahren verwehrt.
13 Os 10/24f
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