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Zur Änderung der Stiftungserklärung durch einen Vertreter

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/2AnwBl 2025, 4 Heft 1 v. 13.12.2024

1. Das Privatstiftungsgesetz (PSG) regelt die Vertretung des Stifters bei der Gründung oder der Ausübung seiner Rechte nicht explizit.

2. Die Errichtung einer Privatstiftung gilt als ein für den Geschäftsherrn nachteiliges, gefährliches, ungewöhnliches und wichtiges Geschäft, wodurch § 1008 Satz 2 ABGB analog zur Anwendung kommt.

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