Der Beitrag analysiert die EuGH-Entscheidung Halmer UG gegen RAK München, die das Fremdbesitzverbot für Rechtsanwaltsgesellschaften bestätigt. Ausgangspunkt ist die Frage, ob reine Kapitalgeber Einfluss auf Kanzleien nehmen dürfen. Während die EU-Kommission wiederholt für eine Lockerung plädierte, betont der EuGH - gestützt auf seine gefestigte Rechtsprechung - die zentrale Rolle unabhängiger Anwälte für Rechtsstaat und Rechtspflege. Er sieht Fremdkapital als Gefahr für die anwaltliche Unabhängigkeit und rechtfertigt das Verbot mit zwingenden Allgemeininteressen. Auch der Generalanwalt fordert eine strikte Sicherung anwaltlicher Unabhängigkeit. Für Deutschland bedeutet dies: Die im Zuge der "großen BRAO-Reform" geschaffenen Strukturen bleiben europarechtskonform, doch die Öffnung gegenüber nicht regulierten Berufen wirft neue Kohärenzfragen auf. Der EuGH bekräftigt damit das Leitbild des freien, unabhängigen Rechtsanwalts als Fundament des Rechtsstaats.

