Die mangelhafte Beschlussfassung eines Kollegialorgans über einen Bescheid stellt eine Rechtswidrigkeit dar, sie vereitelt jedoch nicht die Qualifikation als Bescheid.
Ro 2023/11/0005
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die mangelhafte Beschlussfassung eines Kollegialorgans über einen Bescheid stellt eine Rechtswidrigkeit dar, sie vereitelt jedoch nicht die Qualifikation als Bescheid.
Ro 2023/11/0005
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