Das Amtswegigkeitsprinzip und das Prinzip der materiellen Wahrheit verpflichten Behörden und Verwaltungsgerichte, einen allenfalls unwilligen Zeugen zum Erscheinen und zur Aussage zu zwingen.
Ra 2024/12/0138
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

