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Stufenklage und Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2025/222AnwBl 2025, 588 - 589 Heft 10 v. 31.10.2025

Die Ansprüche auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar. Auch dem selbständigen Handelsvertreter steht - gleich dem sogenannten "freien Handelsvertreter" und dem provisionsberechtigten Angestellten - der klagbare Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszugs mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO zu.

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