Entscheidend für eine materielle Doppelvertretung ist, ob zwischen den Parteien widerstreitende Interessen bestehen oder ob die Gefahr einer solchen Interessenkollision droht.
23 Ds 16/22p
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Entscheidend für eine materielle Doppelvertretung ist, ob zwischen den Parteien widerstreitende Interessen bestehen oder ob die Gefahr einer solchen Interessenkollision droht.
23 Ds 16/22p
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.