I Erlaubt die österreichische Bundesverfassung einen KI-Richter in der Strafgerichtsbarkeit?
II Sprechen weitere Regelungen außerhalb der Strafprozessordnung gegen den KI-Richter?
III Gibt es Grenzen, die sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren und aus strafprozessualen Verfahrensgrundsätzen ergeben?