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e-cards ab 1. 1. 2024 nur mehr mit Foto

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2024, 3 Heft 1 v. 4.1.2024

Gem § 31a Abs 8 ASVG sind bis 31. 12. 2023 alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme (Kinder unter 14 Jahren, Senioren ab 70 Jahren sowie Personen in Pflegestufe 4 - 7) besteht.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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