Die mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) per Video wird in das Dauerrecht übernommen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) per Video wird in das Dauerrecht übernommen.
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