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Der ÖRAK hat sein Logo modernisiert und leicht verändert

Wichtige InformationenAufsatzN. N.AnwBl 2023, 411 Heft 7 und 8 v. 13.7.2023

Alle österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind eingeladen, das R-Logo für gesetzes- und RL-BA-konforme Werbe- und Kommunikationszwecke für ihre eigene anwaltliche Tätigkeit zu verwenden.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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