Die von § 114 Abs 3 Z 2 FPG geforderte Personenzahl muss durch die Tat (die übrigens auch in einer tatbestandlichen Handlungseinheit bestehen kann) erreicht werden. Eine
§ 29 StGB vergleichbare Anordnung der Zusammenrechnung geschleppter Personen und Bildung einer Subsumtionseinheit findet sich im FPG nicht.