1. Die §§ 273 bis 275 UGB haben nach stRsp primär den Zweck, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen. Schutzobjekt ist das eigene Vermögen der Gesellschaft.
1. Die §§ 273 bis 275 UGB haben nach stRsp primär den Zweck, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen. Schutzobjekt ist das eigene Vermögen der Gesellschaft.