Verdachtsmeldungen über goAML
Verdachtsmeldungen müssen im Wege der Applikation goAML erstattet werden. Verdachtsmeldungen, die ohne vorherige Zustimmung der Geldwäschemeldestelle über andere Kommunikationskanäle wie zB E-Mail erstattet werden, gelten als nicht eingebracht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.