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Korrektur von Honorarnoten zur Ermöglichung der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2023/162AnwBl 2023, 332 - 333 Heft 5 v. 26.4.2023

Die Übermittlung einer anwaltlichen Honorarnote an eine andere als die anwaltlich vertretene Person ist nicht generell verboten.

Allerdings darf dadurch nicht die Möglichkeit eröffnet werden, einen nicht zustehenden Steuervorteil durch die Geltendmachung von Ausgaben als Aufwand in Anspruch zu nehmen.

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