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"Privater" TV-Auftritt eines Rechtsanwalts

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2023/127AnwBl 2023, 272 - 273 Heft 4 v. 4.4.2023

Mit einem bewussten und gewollten TV-Auftritt wird der - durch Art 8 MRK geschützte - höchstpersönliche Lebensbereich verlassen. Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Funktion im Rechtsstaat auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinzunehmen.

20 Ds 5/22y

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