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Zur Relevanz der Irreführung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/100AnwBl 2023, 225 Heft 4 v. 4.4.2023

1. Beim Irreführungstatbestand des § 2 UWG ist zu prüfen, wie ein durchschnittlich informierter und verständiger Interessent für das Produkt, der eine dem Erwerb solcher Produkte angemessene Aufmerksamkeit aufwendet, die strittige Ankündigung versteht, ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und ob eine nach diesem Kriterium unrichtige Angabe geeignet ist, den Kaufinteressenten zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

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