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Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB

AbhandlungAufsatzSusanna Gäbler, Simon HäusslerAnwBl 2023/93AnwBl 2023, 185 - 188 Heft 3 v. 3.3.2023

Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittelverfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend. Betreffend die Lenk- und Gewerbeberechtigung sowie Reisepass/Personalausweis erfolgt daher ein lautstarker Appell zur vermehrten Beantragung des § 44 Abs 2 StGB.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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