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Tarifanpassung - Vertreterversammlung des ÖRAK beschließt Änderung der AHK

Wichtige InformationenAufsatzSilvana AsenAnwBl 2023, 95 Heft 2 v. 7.2.2023

Seit nunmehr fast zwei Jahren fordert der ÖRAK eine Anpassung des Rechtsanwaltstarifs gem § 25 RATG. Die letzte Anpassung erfolgte 2015 mit Wirksamkeit 1. 1. 2016. Der Wertverlust aufgrund der seither eingetretenen Inflation beträgt inzwischen mehr als 25 %.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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