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Zum auf Unternehmensübernahmen anwendbaren Recht

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/6AnwBl 2023, 6 Heft 1 v. 10.1.2023

1. Gemäß dem OGH ist die Haftung aus Vermögensübernahme kollisionsrechtlich nicht an das Forderungsstatut anzuknüpfen.

2. Die Rom I-VO enthält keine Regelung, nach welchem Recht die gesetzliche Haftung aus Vermögens- bzw Unternehmensübernahme zu beurteilen sei. Auch das IPRG enthält keine ausdrückliche Kollisionsnorm zur gesetzlichen Haftung aus Vermögens- bzw Unternehmensübernahme.

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