Wirksame Geldwäscheprävention ist kein Selbstzweck, sondern im Eigeninteresse jeder Rechtsanwältin und jedes Rechtsanwalts unabdingbar. Eine Rechtsanwältin bzw ein Rechtsanwalt, die oder der - wenn auch unvorsätzlich - in einem Geldwäschefall prominent aufscheint, kann die berufliche Existenz verlieren, selbst wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.