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Verjährung von Urlaubsansprüchen

RechtsprechungJudikaturReinhard VanekAnwBl 2023/340AnwBl 2023, 742 - 745 Heft 12 v. 29.11.2023

Der Urlaubsanspruch im Ausmaß von vier Wochen verjährt nicht, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen bzw Mitarbeiter nicht auffordern, den Urlaubsanspruch zu verbrauchen und dabei auf die Verjährung hinweisen.

8 Ob A 23/23z

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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