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Schutz der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt"

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2023/338AnwBl 2023, 740 - 741 Heft 12 v. 29.11.2023

Die Verwendung der Bezeichnung "Familienanwältin" durch eine Rechtsanwaltsanwärterin ist disziplinär.

Das bloß fahrlässige Unterlassen der Richtigstellung dieser falschen Anrede in einem TV-Interview kann aber die Voraussetzungen des § 3 DSt erfüllen.

24 Ds 17/22t

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