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Versorgungseinrichtung Teil B - Wechsel der Veranlagungsgruppe noch bis 30. 11. 2023 möglich!

Wichtige InformationenAufsatzUrsula KochAnwBl 2023, 535 Heft 10 v. 3.10.2023

Gem § 54 Satzung Teil B 2018 haben Sie die Möglichkeit, jährlich zwischen den bestehenden Veranlagungsgruppen - ALPS 15, ALPS 30 und ALPS 50 - zu wechseln. Ein Wechsel ist durch schriftliche Erklärung gegenüber jener Rechtsanwaltskammer auszuüben, der Sie angehören oder zuletzt angehört haben.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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