vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Lagezuschlag in Penzing

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2023/266AnwBl 2023, 540 Heft 10 v. 3.10.2023

Das hier zu beurteilende Haus liegt im 14. Wiener Gemeindebezirk. Es ist ein Eckhaus an der Kreuzung zweier in diesem Bereich stärker befahrenen Straßenzüge. Das Erstgericht traf detaillierte Feststellungen zur Infrastruktur im weitesten Sinn, vor allem zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr, zum Gastronomieangebot, zur Versorgung mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Bildungs- und Fürsorgeeinrichtungen, Gesundheitsversorgung, Sport- und Freizeitanlagen und Parks. Die festgestellte Infrastruktur betrifft zu einem guten Teil den Bereich des Hietzinger Platzes und die Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten dort sind nur durch Überquerung des Wienflusses sowie der auf beiden Seiten stark befahrenen Einfahrts- und Ausfahrtsstraßen der Stadt zu erreichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!