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Zur Veröffentlichungsdauer - Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 3 UWG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/251AnwBl 2023, 536 Heft 10 v. 3.10.2023

1. Die Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 3 UWG erfolgt - dem Talionsprinzip entsprechend - idR in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist, was die Vorinstanzen berücksichtigt haben.

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