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Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Unabhängigkeit der Justiz - Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV - Art 47 der Charta der Grundrechte - Vorrang des Unionsrechts - Fehlende Befugnis eines nationalen Gerichts, nationale Rechtsvorschriften, die vom Verfassungsgericht des betreffenden Mitgliedstaats für verfassungsgemäß erklärt wurden, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu prüfen - Disziplinarverfahren

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2022/146AnwBl 2022, 249 Heft 5 v. 26.4.2022

Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV steht einer nationalen Regelung oder Praxis nicht entgegen, nach der die ordentlichen Gerichte eines Mitgliedstaats nach nationalem Verfassungsrecht an eine Entscheidung des Verfassungsgerichts dieses Mitgliedstaats gebunden sind, mit der eine nationale Rechtsvorschrift für verfassungskonform erklärt wird, sofern das nationale Recht die Unabhängigkeit dieses Verfassungsgerichts gegenüber der Legislative und der Exekutive gewährleistet.

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