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Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art 20 und 21 AEUV - Anwendungsbereich - Aufgabe der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats entsprechend dessen Zusicherung der Einbürgerung des Betroffenen zu erwerben - Widerruf dieser Zusicherung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Staatenlosigkeit

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2022/113AnwBl 2022, 197 Heft 4 v. 28.3.2022

Die Situation einer Person, die die Staatsangehörigkeit nur eines Mitgliedstaats besitzt und diese mit der Folge des Verlusts ihres Unionsbürgerstatus zwecks Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats aufgibt, nachdem ihr die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verleihung von dessen Staatsbürgerschaft zugesichert haben, fällt ihrem Wesen und ihren Folgen nach unter das Unionsrecht, wenn diese Zusicherung widerrufen und die betroffene Person infolgedessen daran gehindert wird, den Unionsbürgerstatus wiederzuerlangen.

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