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Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/74AnwBl 2022, 140 Heft 3 v. 3.3.2022

Da im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB keine Strafe verhängt wird, kommt im Maßnahmenvollzug nach dieser Bestimmung eine Unterbrechung nach § 166 Z 2 lit a StVG nicht in Betracht. Eine solche nach § 166 Z 2 lit b StVG ist hingegen - mangels widerstreitender Anordnung des § 165 Abs 1 StVG - nicht von vornherein ausgeschlossen.

14 Os 52/21k

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