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Gebäude und Liegenschaften sind Gegenstände

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/72AnwBl 2022, 140 Heft 3 v. 3.3.2022

Grundstücke und Gebäude kommen als Gegenstand von Konfiskation in Betracht. Zur Tatbegehung verwendet werden nicht nur jene Gegenstände, deren "Verwendung" der jeweilige Tatbestand erfordert, sondern auch alle körperlichen Sachen, die der Täter sonst unmittelbar zur Förderung des Tatgeschehens eingesetzt hat.

14 Os 29/21b

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