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Verfolgung von Ansprüchen mit unangemessener Härte - Publizität als Erfordernis der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2022/56AnwBl 2022, 120 - 121 Heft 2 v. 28.1.2022

Ein Auftrag des Mandanten rechtfertigt nicht die Verfolgung von Ansprüchen mit unangemessener Härte.

Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des RA reicht die Kenntnis eines bloß geringen Personenkreises als Voraussetzung für eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

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