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Beschleunigungsgebot in Haftsachen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/42AnwBl 2022, 79 Heft 2 v. 28.1.2022

Ein Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen bewirkt nicht ohne Weiteres den Anspruch auf sofortige Enthaftung. Ein solcher ist vielmehr gem § 9 Abs 2 StPO, aber auch nach Art 5 Abs 3 Satz 2 MRK und Art 5 Abs 1 PersFrG nur bei einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer gegeben.

12 Os 38/21m

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