Im Jahr 2013 wurden die Anteile von PL Holdings an einer polnischen Bank aufgrund einer Entscheidung der Komisja Nadzoru Finansowego (Finanzaufsichtskommission, Polen) zwangsweise veräußert. Daraufhin beschloss PL Holdings, die Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen Polen zu beantragen. Dabei stützte sich die Gesellschaft auf das im Jahr 1987 zwischen Belgien/Luxemburg und Polen geschlossene Investitionsabkommen und wandte sich an das in einer Schiedsklausel dieses Abkommens genannte Schiedsgericht.