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EuGH: Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat den Abschluss einer Schiedsvereinbarung, die den gleichen Inhalt hat wie eine in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsabkommen enthaltene ungültige Schiedsklausel

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2022/18AnwBl 2022, 9 Heft 1 v. 5.1.2022

Im Jahr 2013 wurden die Anteile von PL Holdings an einer polnischen Bank aufgrund einer Entscheidung der Komisja Nadzoru Finansowego (Finanzaufsichtskommission, Polen) zwangsweise veräußert. Daraufhin beschloss PL Holdings, die Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen Polen zu beantragen. Dabei stützte sich die Gesellschaft auf das im Jahr 1987 zwischen Belgien/Luxemburg und Polen geschlossene Investitionsabkommen und wandte sich an das in einer Schiedsklausel dieses Abkommens genannte Schiedsgericht.

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