Im Jahr 1979 konstatierte im AnwBl, dass niemand die Abschaffung des § 114 ASVG fordern werde, in dem damals das Vorenthalten von Dienstnehmer (DN)-Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) geregelt war. (FN ) Im vorliegenden Beitrag wird nun diesem damals noch als inadäquat eingestuften Ansatz nachgegangen, nämlich ob das mittlerweile in § 153c StGB geregelte Vergehen des Vorenthaltens von DN-Beiträgen tatsächlich eine sinnhafte Steuerung des Verhaltens von Dienstgebern (DG) bewirkt; oder ob nicht doch dessen Beseitigung die bessere Alternative sein könnte.