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EuG: Der Beschluss der Kommission, mit dem die Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative abgelehnt wurde, ist wegen unzureichender Begründung nichtig

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2021/217AnwBl 2021, 425 - 426 Heft 9 v. 7.9.2021

Im Juli 2019 reichten Herr Tom Moerenhout und sechs weitere Personen die europäische Bürgerinitiative (EBI) "Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik" bei der Europäischen Kommission ein.

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