Resolution zur Stärkung der Beschuldigtenrechte
Die Vertreterversammlung des ÖRAK hat bei ihrer Tagung am 24. 6. 2021 in Kärnten nachstehende Resolution gefasst:
Zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Sicherstellung eines fairen Verfahrens in Strafsachen richten die gewählten Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs an die Bundesregierung und die Mitglieder des Nationalrats folgende Forderungen: